Fangbestimmungen für Angel-Erlaubnisscheine

Erforderliche Berechtigung
gültiger deutscher Fischereischein

Gültigkeit des Erlaubnisscheins
Die gelöste Angelkarte gilt für einen Kalendertag (00:00 – 24:00 Uhr).

Der Erlaubnisschein gilt für folgende Gewässer (je nach Buchung)

– Große Sommerhut
– Rohrweiher
– Seeteich
– Sächsische Saale

Gewässergrenzen der Sächsischen Saale
Von oberhalb Spielplatz Weißendorf (50.185202,11.845717) bis Brücke B289 (50.211278,11.869694)

Schonzeiten & Mindestmaße
Es gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten für Bayern.


Fangbestimmungen des
Fischereiverein Weißdorf e.V.

Der Erwerber eines Angelerlaubnisscheines verpflichtet sich die Fischerei nach dem Bayrischen Fischereigesetz auszuüben und für die von ihm verursachten Schäden zu haften. Ferner jegliche Verunreinigung am und um die Gewässer zu vermeiden.

Es darf mit zwei Handangeln gefischt werden, jedoch nur mit einer davon auf Raubfisch.
Ausnahme: Auf Aal darf mit zwei Ruten gefischt werden.

Die Ruten müssen immer in greifbarer Nähe sein. Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Jugendliche ohne Fischerprüfung dürfen keine Raubfische fangen und nur mit einer Handangel fischen.
Die besonderen Bestimmungen des Bezirksfischereiverbandes sind zu beachten!

Das Befahren der Teichdämme ist untersagt!
Die Laichschonbezirke an der großen Sommerhut (Beschilderung) sind zu beachten.

Die Sitzgelegenheiten und Unterstände dürfen gerne genutzt werden. Wildes Grillen und Feuer machen ist generell an den Gewässern (Teichdämme und Saaleufer) strengstens untersagt! Zum Grillen sind die dafür vorgesehenen Plätze zu nutzen. Mitgebrachter Müll, Verpackungen, Dosen Flaschen sind ausnahmslos wieder selbst mitzunehmen und entsprechend zu entsorgen.

Bei Nichtbeachtung der oben aufgeführten Bestimmungen wird die Fangerlaubnis entzogen. Den Anweisungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten.

Haben Sie Ihre Angelkarte über hejfish.com gebucht, sind dort unter „Angelkarten & Käufe“ Ihre Fänge zu melden. Es müssen auch Leermeldungen (nichts gefangen) gemeldet werden.
Andernfalls wird keine weitere Karte ausgegeben!

Bitte beachten Sie die Laichschonbezirke (Beschilderung beachten) an der großen Sommerhut.

Tagesfangmengen

Die Tageshöchstfangmenge beträgt 5 Fische.
Im Tagesfang dürfen maximal enthalten sein:
2 Karpfen
2 Salmoniden
1 Raubfisch (Hecht/Zander)
1 Grasfisch.
Für jeden nicht gefangenen Karpfen, Salmoniden, Raubfisch oder Grasfisch darf ein anderer Fisch (Schleie, Aal) entnommen werden, jedoch nur maximal insgesamt 5 Fische.
Barsch/ Rotauge/ Rotfeder zählen nicht zum Tagesfang.